Betriebsprüfung ?

Unsere Steuerkanzlei bereitet Sie so vor, dass Sie sich keine Sorgen machen müssen

Betriebsprüfung Steuerberater mit der Kanzlei Kudraß

Mit Steuerexpertise und Ruhe durch die Betriebsprüfung navigieren

Bei der Ankündigung einer Betriebsprüfung für Ihr Unternehmen kann schnell Unsicherheit aufkommen, vor allem im Hinblick auf mögliche Steuernachforderungen.

  • Was könnte während der Betriebsprüfung ans Licht kommen?
  • Sind alle gesellschaftlichen Entscheidungen korrekt festgehalten?
  • Entsprechen alle Anpassungen von Geschäftsführerverträgen, einschließlich Gehaltsveränderungen, Ausschüttungen und weiteren Vereinbarungen, den vorgeschriebenen Regularien?
  • Wurden die steuerlichen Aspekte der Firmenfahrzeuge korrekt behandelt?
  • Gibt es durchgeführte Umstrukturierungen, die möglicherweise versteckte Reserven aufdecken könnten?
  • Wie lässt sich die Betriebsprüfung im laufenden Betrieb in Bezug auf Ort, Timing und Ansprechpartner koordinieren?
  • Welche Dokumente kann der Betriebsprüfer anfordern und wie sollte man sich am besten darauf vorbereiten?

»Mit 30 Jahren Erfahrung in Betriebsprüfungen hilft Steuerberater Raymond Kudraß, diese nicht nur als Herausforderung, sondern auch als Gelegenheit zu betrachten.«

Dieser Anlass bietet die Möglichkeit, Buchhaltungsfehler zu korrigieren und eventuell Steuern zurückzufordern. Dennoch steht im Vordergrund, Risiken zu minimieren und etwaige Steuernachzahlungen zu verhindern.

Mit unserer Hilfe haben Sie...

Einen erfahrenen Experten zur Seite, der für Sie auch Ansprechpartner der Betriebsprüfer sein kann
Sie sehen die Betriebsprüfung nicht mehr als „black box“, sondern wissen, was auf Sie zukommt, blicken durch und haben weniger Sorgen bzgl. Ablauf und möglicher Überraschungen.

Die Möglichkeit, steuerliche Risiken einer Betriebsprüfung zu minimieren
Wir forsten alle Ihre Beschlüsse durch und bereiten Sie so optimal auf die Betriebsprüfung vor.

Zeitgewinn für Ihr Tagesgeschäft
Wir halten Ihnen im herausfordernden Tagesgeschäft den Rücken frei von der ansonsten zeitintensiven Inanspruchnahme durch die Prüfer des Finanzamts, in dem wir diesen als erste Ansprechpartner dienen, die alle weiteren Arbeiten zusammenfassen und koordinieren.

Eine klare Trennung
Und damit eine gezieltere strategische Fokussierung.

IHRE BENEFITS AUF EINEN BLICK

Betriebsprüfung erklärt

Wir bereiten Sie mit unseren Erfahrungen auf die Anforderungen der Betriebsprüfung optimal vor, helfen Ihnen, die notwendigen Unterlagen und Dokumente zusammen zu stellen und diskutieren diese statt Ihnen mit den Prüfern des Finanzamts

Steuerliche Optimierung

Wir helfen Ihnen, die steuerlichen Risiken von Steuernachzahlungen zu minimieren und ggf. sogar noch spätere Erkenntnisse über die fehlende Werthaltigkeit von Vermögensgegenständen durch Berichtigung früherer Bilanzen zur Steuerminderung zu nutzen.

Vertragswesen

Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung von Protokollen und Vereinbarungen, die für die Betriebsprüfung von Bedeutung sind und sichern sie damit steuerrechtlich ab.

Risikomanagement

Wir identifizieren mögliche Risiken und beraten Sie über Maßnahmen, um diese zu minimieren.

Betriebsprüfung Steuerberater mit der Kanzlei Kudraß

Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Über Jahrzehnte war die klassische Betriebsaufspaltung mit einer Besitzpersonengesellschaft für die Immobilie und einer Betriebskapitalgesellschaft für den Betrieb ein gängiges Modell zur Minderung der Haftung und für die laufende Steuerersparnis. Oft herrschte aber insbesondere bei Freiberuflern auch kein Bewusstsein über das Vorhandensein einer Betriebsaufspaltung, wenn beispielsweise ein Arzt im selbstgenutzten Zweifamilienhaus seine Arztpraxis in UG und EG eingerichtet hat und in den oberen Etagen selbst wohnt. Solche Fälle der Betriebsaufspaltung wurden oft erst Jahre später durch Betriebsprüfungen aufgedeckt. Folge war, dass die bislang vermeintlich im Privatvermögen gehaltene Immobilie dem Betriebsvermögen zugeordnet wurde. In der laufenden Besteuerung war dies sogar vorteilhaft, weil nun die Abschreibungen auf den betrieblich genutzten Gebäudeteil die Einkommenssteuer kürzten.

Achtung Steuerfalle:
Was regelmäßig unterschätzt wird, ist, dass dieser Steuervorteil nur ein vorübergehender ist, weil die stillen Reserven bei einer Immobilie im Betriebsvermögen bei Beendigung der Betriebsaufspaltung in voller Höhe nachzuversteuern sind!

Das bedeutet, dass die volle Differenz zwischen dem B U C H –Wert und dem Verkehrswert auf einen Schlag nachzuversteuern ist. Das betrifft also auch die über Jahre geltend gemachten, kumulierten Abschreibungen, die in Gänze im Jahr der Aufdeckung zum damit i.d.R. höchsten Steuersatz nachzuversteuern sind!

Beispiel:
Ein Arzt nutzt in seinem Zweifamilienhaus mit Anschaffungskosten von 1 Mio. Euro Anfang 2004 die Hälfte in UG und EG für seine Praxis. Auf den Gebäudeanteil sollen T€ 500 entfallen und damit T€ 250 auf den betrieblich genutzten Teil. Eine Betriebsprüfung stellte im Jahr 2008 rückwirkend auf den 1.1.2004 eine Betriebsaufspaltung fest. Die Abschreibung betrug 2 % auf den Gebäudeanteil und konnte neben allen mit diesem betrieblich genutzten Teil verbundenen Kosten steuerlich abgesetzt werden.

Im Jahr 2028 geht dieser Arzt in Pension. Da er keinen Nachfolger findet, schließt er seine Praxis, baut sie zu einer Wohnung um, vermietet diese an einen Dritten und/oder überträgt das Zweifamilienhaus im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Nießbrauchsvorbehalt an seine beiden Kinder.

Im ersten Fall entfällt die sog. sachliche Verflechtung durch anderweitige Verwendung und im zweiten Fall die persönliche Verflechtung aufgrund der Übertragung.
In beiden Fällen greift die volle Besteuerung der stillen Reserven, ohne dass ein Euro an Erlös fließt!
Die Aufgabe des Betriebsvermögens und damit das Ende der Betriebsaufspaltung wird als Entnahme in das Privatvermögen behandelt.

Im Beispiel soll der Wert der gesamten Immobilie zum Zeitpunkt der Beendigung der Betriebsaufspaltung 25 Jahre nach dessen Begründung z.B. 2 Mio. Euro betragen. In diesem nicht unrealistischen Fall würden nach Gegenrechnung der Anschaffungskosten des hälftigen Grund- und Bodens von T€ 250 und des Buchwerts des betrieblich genutzten Gebäudeanteils (T€ 250 abzgl. 2 % = T€ 5 p.a. x 25 Jahre) von T€ 125 auf einen Schlag T€ 625 zu versteuern sein. Das Problem ist, dass kein Cent als Einnahme fließt.

Der Kanzleiinhaber ist daher der Meinung:
„Die Betriebsaufspaltung hat der Teufel gesehen, und das gilt auch für den steuerlichen Berater!“

Warum ist das so?
Weil es der Berater und in einer Reihe von Fällen auch der Steuerpflichtige nicht in der Hand hat, Zeitpunkt und Höhe des nachzuversteuernden Betrags zu bestimmen. Zudem ist dann meist keine Liquidität vorhanden, um die daraus resultierende Steuerlast zu tragen.

Solche ungeplanten Fälle kommen immer wieder vor und betreffen z.B. den Tod, die Betriebsaufgabe aus gesundheitlichen Gründen, den Verkauf der Immobilie wegen Scheidung oder die dem Berater zu spät offenbarte Immobilienübertragung an Kinder u.a.m..

Oft wird versucht, mittels steuerneutraler Einbringung die Betriebsvermögenseigenschaft der Immobilie zu zementieren. Diese Vorgehensweise löst aber das Problem der Besteuerung der kumulierten stillen Reserven nicht, sondern verschiebt das durch weitere Wertzuwächse immer größer werdende Problem nur in die Zukunft und damit i.d.R. auf die nächste Generation.

Wir präferieren dagegen eine beherrschbare Lösung dieses Problems zu Lebzeiten, schaffen ein Bewusstsein über die Dimension und suchen gemeinsam mit Ihnen nach umsetzbaren Lösungen.
Wir verstehen die Komplexität des Problems und der Chancen, aber auch der Risiken, die mit einer Betriebsaufspaltung einhergehen. Entsprechend bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, um die Vorteile dieser Strukturierung zu nutzen und die Nachteile in den Griff zu bekommen.

Das sagen unsere Mandantinnen & Mandanten

Wir betreuen derzeit rund 100 Mandanten. Ein Großteil unserer Mandanten kommt aus München und Umgebung. Insbesondere Studierende und Berufseinsteiger betreuen wir in ganz Deutschland, wo wir bei vielen Finanzämtern nicht nur in den großen Städten bekannt sind. Unser ausgewählter Mandantenkreis ermöglicht uns eine präzise und persönliche Beratung. Das spiegelt sich auch im Feedback wider.

T MR

T MR

Ich würde Herrn Kudrass und sein Team jederzeit uneingeschränkt weiterempfehlen. Herr Kudrass zeichnet sich einerseits durch seine große Kompetenz in steuerrechtlichen Fragen aus sowie insbesondere auch durch die höchst professionelle und sehr angenehme Zusammenarbeit. 5 Sterne!!!

3 months ago
Aaron Bore

Aaron Bore

Herr Kudrass ist ein sehr kompetenter und ehrlicher Steuerberater. Ich habe ihm in einem Telefonat meine individuelle Situation geschildert, bei der ich Studienkosten absetzen wollte. Herr Kudrass hat sich sehr viel Zeit genommen, um mir meine Ausgangslage aus steuerlicher Sicht zu erklären und vorgerechnet, wie viel ich an Steuern zurück holen könnte. Er hat mir erklärt, dass es sich finanziell für mich nicht lohnen würde, dass über seine Beratungstätigkeiten zu machen, und mir dennoch sehr genau erklärt, wie ich das auch selber machen kann. Sollte es sich in Zukunft bei anderen steuerlichen Angelegenheiten eine Steuerberatung doch lohnen, werde ich mich auf jeden Fall wieder an ihn wenden. So eine transparente und hilfsbereite Kanzlei ist echt Gold wert.

11 months ago
Richard Q.

Richard Q.

Unfassbar freundlich, habe spontan per Telefon angerufen und direkt Antwort auf alle meine Fragen gekriegt. Ich kann die Kanzlei nur empfehlen!

1 month ago
Professionelle Steuerberatung speziell für Studenten

WARTEN SIE NICHT LÄNGER!

Eine Betriebsprüfung kann in Ihrem Fall der Schlüssel zum Verständnis Ihrer steuerlichen Position sein. Warum? Weil Sie durch sie steuerliche Klarheit gewinnen können. Beispielsweise können Sie durch die Überprüfung sicherstellen, dass alle Einkünfte korrekt erfasst wurden und steueroptimierte Strukturen genutzt werden.

Zudem profitieren Sie von einer Risikominimierung. Durch die Betriebsprüfung können mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten identifiziert und korrigiert werden, bevor sie zu größeren Problemen werden. Plus: Eine erfolgreiche Betriebsprüfung kann zu mehr Vertrauen bei Finanzbehörden und Geschäftspartnern führen. Falls Ungereimtheiten auftreten, können diese direkt adressiert und gelöst werden.

Gerne begleiten wir Sie während der Betriebsprüfung und helfen Ihnen, strategische Entscheidungen basierend auf den Ergebnissen zu treffen. Damit können Sie Geschäftsprozesse optimieren und potenzielle Risiken minimieren.

Das sind wir

Die Kanzlei Kudraß mit Sitz in München berät zu allen steuerrelevanten Fachfragen und Belangen. Ob Student, Privatperson, Unternehmen oder Familie. Gründer und Inhaber Raymond Kudraß ist ausgebildeter Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rating-Analyst. Eines seiner Spezialgebiete: die mitunternehmerische Betriebsaufspaltung 

Unsere Mission: Ihnen zu zeigen, wie Sie von einer Betriebsaufspaltung profitieren.

Kanzlei Kudraß - Steuerberater in München

Häufig gestellte Fragen an unsere Steuerberatung

Bei einer Betriebsprüfung, oft auch Außenprüfung genannt, prüft das Finanzamt die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens oder eines Selbstständigen vor Ort. Dies dient dazu, die Richtigkeit der in den Steuererklärungen gemachten Angaben zu überprüfen. Folgende Schritte sind typisch für eine Betriebsprüfung:

Ankündigung: Die Betriebsprüfung wird in der Regel vorab schriftlich angekündigt. Das Schreiben enthält Informationen zum geplanten Prüfungszeitraum, zu den zu prüfenden Steuerarten und zum voraussichtlichen Beginn der Prüfung.

Vorbereitung: Vor Beginn der Prüfung sollten alle relevanten Unterlagen bereitgestellt und geordnet werden. Dazu zählen beispielsweise Geschäftsbücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse, Lohnunterlagen und Belege.

Durchführung: Der Betriebsprüfer nimmt Einsicht in die Bücher und Belege und kann weitere Informationen oder Dokumente anfordern. Während der Prüfung ist es sinnvoll, einen Steuerberater oder einen Experten an seiner Seite zu haben, um Fragen zu klären und Unsicherheiten direkt zu adressieren.

Abschluss: Am Ende der Prüfung gibt es ein Abschlussgespräch, bei dem eventuelle Unstimmigkeiten oder Fehler besprochen werden. Anschließend erstellt der Prüfer einen Prüfungsbericht, der die Ergebnisse dokumentiert und ggf. zu Steuernachzahlungen oder Steuerrückzahlungen führen kann.

Bei einer Betriebsprüfung werden die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens oder eines Selbstständigen durch das Finanzamt überprüft. Die Prüfung kann sich auf unterschiedliche Aspekte und Zeiträume beziehen. Hier finden Sie eine Übersicht, was bei einer Betriebsprüfung geprüft wird:

Buchführung und Bilanzierung: Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Buchführung sowie die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher Vorschriften. Auch Jahresabschlüsse und Bilanzen.

Belege: Die Belegsammlung des Unternehmens wird kontrolliert, um zu prüfen, ob alle Geschäftsvorfälle ordnungsgemäß dokumentiert sind.

Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Bei der Lohnsteueraußenprüfung wird die korrekte Abführung der Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer überprüft.

Umsatzsteuer: Die korrekte Abführung der Umsatzsteuer und die ordnungsgemäße Dokumentation aller umsatzsteuerrelevanten Vorgänge.

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer: Hierbei werden insbesondere Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung geprüft.

Geschäftsführeranstellungsverträge und Vergütungen: Es wird kontrolliert, ob Ausschüttungen, Gehaltsänderungen, Boni und andere Vergütungen ordnungsgemäß beschlossen und verbucht wurden.

Bewertungen: Beispielsweise von Warenbeständen, Forderungen, Rückstellungen und stillen Reserven.

Verrechnungspreise: Bei international tätigen Unternehmen wird geprüft, ob die Preise für Lieferungen und Leistungen innerhalb des Konzerns marktüblich sind.

Firmen-Pkw: Die Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen wird sehr genau unter die Lupe genommen.

Sonstige steuerliche Sachverhalte: Dazu gehören z.B. steuerliche Aspekte bei Umstrukturierungen oder die korrekte Behandlung von Darlehensverhältnissen.

Die konkreten Prüfungsschwerpunkte können je nach Unternehmen und Branche variieren. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einer Betriebsprüfung mit einem Steuerberater abzustimmen und vorzubereiten.