Herzlich Willkommen auf der Homepage der Kanzlei Kudrass
Seit mehr als zwei Jahrzehnten betreuen wir unsere Mandanten persönlich und umfassend zu finanziellen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Themen, persönlich im Herzen von München direkt am Siegestor, längst aber auch elektronisch via E-Mail in ganz Deutschland.
Wir haben uns nun schon seit vielen Jahren auf das Thema der Absetzbarkeit von Ausbildungskosten spezialisiert und beraten hierzu Studierende, deren Eltern und Berufseinsteiger. Daneben formulieren wir immer wieder besonders aktuelle Steuertipps, so derzeit zum Arbeitszimmer und zur Familienplanung i.S. Elterngeld Maximierung.
Gerne informieren wir über die besten Möglichkeiten zur Durchsetzung der über die Studienjahre kumulierten Studienkosten als Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt.
Profitiert von der über 30-jährigen Berufserfahrung des Kanzleiinhabers in dem umfassenden Leistungsangebot unserer Kanzlei und lasst euch von unserer immer aktuellen und individuellen Beratung überzeugen.
Gerne bieten wir Interessenten eine ca. halbstündige, kostenlose telefonische Erstberatung an.
Einen Überblick verschafft die Folge „Wie du deine Studienkosten von der Steuer absetzt“ des Steuer-Podcast von e-fellows.net und unser umfangreiches Infomaterial direkt hier auf der Webseite
Wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme.
Raymond Kudrass und unser Kanzleiteam
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Zur Entwicklung i.S. der Absetzbarkeit von Studienkosten (Stand November 2020)
Anders als der Bundesfinanzhof und der Verfassungsrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer hat das BVerfG entschieden, dass Erststudienkosten, wie typischerweise Kosten für ein direkt nach dem Abitur angefangenes Bachelorstudium, nur als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Im Gegensatz dazu bleiben die weiteren Studienkosten, wie typischerweise Masterstudienkosten, als Werbungskosten absetzbar.
Wer ist von dem Beschluss des BVerfG betroffen?
Nur Studenten, die sich in einem Erststudium befinden, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet, typischerweise also das Bachelorstudium direkt nach dem Abitur. Diese „echten Erstis“ können Ihre Erststudienkosten nur als Sonderausgaben im Rahmen des Höchstbetrages von seit 2014 € 6.000.- p.a. geltend machen. Eine steuerliche Entlastung ergibt sich für diese Gruppe nur bei steuerpflichtigen Einkünften über dem Grundfreibetrag.
Nicht betroffen vom Beschluss des BVerfG und damit weiterhin in voller Höhe abzugsfähig sind die Studienkosten für alle anderen Studierenden, also bei
- abgeschlossener Berufsausbildung vor dem Studium
- berufsbegleitendem Studium
- Zweitstudium, zu dem auch das Masterstudium zählt
- MBA-Studienkosten
- Promotionsstudium
Für diese Studierenden bleibt es bei der Geltendmachung dieser Studienkosten als Werbungskosten. Diese führen bei fehlenden zu verrechnenden Einkünften zu einem jährlichen Verlustvortrag, der sich über die Studienjahre kumulieren und dann mit den ersten Einkünften aus Berufseinkommen nach dem Studium verrechnen lässt.
Für alle Zweit- und Weiterstudierenden gilt daher wie bisher:
Das Weitersammeln der Belege lohnt nahezu immer!
Für alle genauer Interessierten haben wir detaillierte Erläuterungen unter „Studenten Spezial“ vorbereitet. Sollten Sie dazu Fragen haben oder unsicher sein, ob sich für Sie der Aufwand lohnt, scheuen Sie sich nicht, uns direkt zu kontaktieren.
Ihre Kanzlei Kudraß
WP/StB Raymond Kudraß
Hinweis auf Artikel in Fachzeitschriften:
● 06.02.2020, Süddeutsche Zeitung Leserbrief
https://www.sueddeutsche.de/kolumne/weitere-briefe-tierversuche-steuern-wissenschaft-1.4787913
● 15.01.2020, e-fellows.net
http://www.e-fellows.net/STUDIUM/Finanzen/Geld-sparen/Steuervorteil-Studienkosten
● 10.01.2020, e-fellows.net
https://www.e-fellows.net/Studium/Studienwissen/Studium-aktuell/BVerfG-Erststudium-absetzen-Werbungskosten
● 12.09.2018, Wirtschaftswoche
https://www.wiwo.de/erfolg/hochschule/verlustvortrag-durch-studienkosten-warum-studenten-ihre-steuern-machen-sollten/23000264.html
● 03.07.2018, „handwerk magazin“
https://www.handwerk-magazin.de/so-koennen-handwerker-steuern-im-studium-sparen/150/23/374087
● 22.07.2015, „n-tv“ Artikel
https://www.n-tv.de/ratgeber/Studienkosten-lohnend-absetzen-article15569451.html
● 28.11.2014, Ärztezeitung (online)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/874348/studienkosten-steuervorteil-erstausbildung.html
● 11.11.2014, „n-tv“ Artikel
http://www.n-tv.de/ratgeber/So-koennen-Studenten-Steuern-sparen-article13939781.html
● Juni 2014, „Der Freie Zahnarzt“
● 05.05.2014, Ärzte Zeitung
● 02.05.2014, „n-tv“ Ratgeber
http://www.n-tv.de/ratgeber/Studienkosten-senken-die-Steuerlast-article12737011.html
● Mai 2014, „Klinik Management aktuell“
● 04.04.2014, Ärzte Zeitung (online)
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/ausbildung/article/858354/steuer-nach-erstausbildung-studium-absetzbar.html