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Seit mehr als einem Jahrzehnt betreuen wir unsere Mandanten persönlich und umfassend zu finanziellen, steuerlichen
und betriebswirtschaftlichen Themen, persönlich im Herzen von München direkt am Siegestor, längst aber auch
elektronisch via E-Mail in ganz Deutschland.
Wir haben uns nun schon seit einigen Jahren auf das Thema der Absetzbarkeit von Ausbildungskosten spezialisiert und
beraten hierzu Studierende, deren Eltern und Berufseinsteiger.
Gerne informieren wir Sie über die besten Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Studienkosten als Werbungskosten
gegenüber dem Finanzamt.
Profitieren auch Sie von der über 30-jährigen Berufserfahrung des Kanzleiinhabers in dem umfassenden
Leistungsangebot unserer Kanzlei und lassen Sie sich von unserer immer aktuellen und individuellen Beratung
überzeugen.
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Vorab zur jüngsten Entwicklung i.S. Absetzbarkeit von Studienkosten (Stand: Mai 2019)
April 2018: Stellungnahme Nr. 11 des Verfassungsrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer zu den
Aussetzungs-und Vorlagebeschlüssen des Bundesfinanzhofs vom 17.07.2014
Die gemäß Jahresvorausschau 2018 bekundete Absicht des BVerfG, innerhalb der nächsten 12 Monate die Entscheidung
zur Absetzbarkeit der Erststudienkosten zu treffen, wurde zwar bislang nicht umgesetzt (Stand 01.05.2019). Das
BVerfG hat aber beim Verfassungsrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer eine Stellungnahme zu den
anhängigen Verfahren erbeten. Ergebnis ist, dass auch dieser Ausschuss der vom BFH in seinen sechs Urteilen
festgestellten Verfassungswidrigkeit des Werbungskostenausschlusses für Berufsausbildungskosten zustimmt.
Vgl.
https://www.brak.de/zur-rechtspolitik/stellungnahmen-pdf/stellungnahmen-deutschland/2018/april/stellungnahme-der-brak-2018-11.pdf
Anmerkung: Mit einer Entscheidung des BVerfG wird derzeit in der zweiten Jahreshälfte 2019 oder Anfang 2020
gerechnet.
20.02.2018: BVerfG: Jahresvorausschau 2018:
Die am 20.02.2018 vom BVerfG veröffentlichte Liste der in diesem Gerichtsjahr zur
Entscheidung anstehenden Verfahren enthält in Nr. 20 die u.g. sechs Verfahren i.S.
Absetzbarkeit der Erststudienkosten; Nach Rücksprache mit dem BVerfG besteht
damit eine gewisse Wahrscheinlichkeit, aber keine absolute Sicherheit, dass es in den
nächsten 6-12 Monaten zu einer Entscheidung kommt.
9.11.2015: 7 Jahre rückwirkende Geltendmachung der Studienkosten möglich
Mit Pressemitteilung des BFH vom 29.04.2015 wurde das BFH-Urteil vom 13.01.2015, IX R 22/14
veröffentlicht, das eine rückwirkende Feststellung von Verlustvorträgen
bis zu 7 Jahren ermöglicht. Aufgrund am 09.11.2015 erfolgter Veröffentlichung im BStBl ist das Urteil in
allen offenen Fällen anzuwenden.
Vgl. Pressemitteilung vom 29.04.2015 und BFH vom 13.01.2015:
Bis Ende 2018 können also noch rückwirkend die Studienkosten der Jahre bis einschl. 2011 geltend gemacht werden!
05.11.2014: Veröffentlichung zweier BFH-Entscheidungen:
"Der Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Erststudiumskosten in der Erstausbildung ist verfassungswidrig!"
Rechtsquellen:
- BFH-Pressemitteilung vom 05.11.2014
- BFH-Beschluss vom 17.07.2014 VI R 2/12
- BFH-Beschluss vom 17.07.2014 VI R 8/12
20.02.2015: BMF-Schreiben vom 20.02.2015 zur vorläufigen Steuerfestsetzung aller neuen und geänderten Steuerbescheide ab 2004 (!) und zur Aussetzung der Vollziehung in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein Studium
Geschäftszeichen: IV A 3 - S 0338/07/10010 – 04
Rechtsquellen
19.11.2014: Vorlage weiterer vier nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH an das BVerfG
Aktenzeichen: 2 BvL 22/14, 25/14, 26/14 und 27/14
12.11.2014: Vorlage dieser beiden Entscheidungen des BFH an das BVerfG
Aktenzeichen: 2 BvL 23/14 und 2 BvL 24/14
Vgl. auch Kommentierung in Studenten-Spezial auf dieser Homepage
Hinweis auf Artikel in Fachzeitschriften:
-
Ärztezeitung, 28.11.2014
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/874348/studienkosten-steuervorteil-erstausbildung.html -
"n-tv", 11.11.2014
http://www.n-tv.de/ratgeber/So-koennen-Studenten-Steuern-sparen-article13939781.html - "Der Freie Zahnarzt", Juni 2014
- "Klinik Management aktuell", kma, Mai 2014
- Ärzte Zeitung, 05. Mai 2014
-
e-fellows.net, März 2017
http://www.e-fellows.net/STUDIUM/Finanzen/Geld-sparen/Steuervorteil-Studienkosten - "Ärzte Zeitung online", 04.04.2014
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/ausbildung/article/858354/steuer-nach-erstausbildung-studium-absetzbar.html -
"n-tv", Ratgeber, 04.04.2014
http://www.n-tv.de/ratgeber/Studienkosten-senken-die-Steuerlast-article12737011.html -
n-tv Artikel vom 22.07.2015
http://www.n-tv.de/ratgeber/Studienkosten-lohnend-absetzen-article15569451.html -
Wirtschaftswoche 12.09.2018
https://www.wiwo.de/erfolg/hochschule/verlustvortrag-durch-studienkosten-warum-studenten-ihre-steuern-machen-sollten/23000264.html